Der BFH hat zur Frage des Fristbeginns bei einem privaten Veräußerungsgeschäft Stellung genommen, wenn der Kaufvertrag mit einem befristeten Benennungsrecht ausgestattet ist, wonach der Benenner nach erfolglosem Ablauf der im Kaufvertrag gesetzten Frist Käufer des Grundstücks wird (Az. IX R 12/20).
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