Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung – Bekanntgabeadressat bei angeordneter NachtragsverteilungBFH: Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung – Bekanntgabeadressat bei angeordneter Nachtragsverteilung

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BFH: Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung – Bekanntgabeadressat bei angeordneter NachtragsverteilungBFH: Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung – Bekanntgabeadressat bei angeordneter Nachtragsverteilung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob in Fällen, in denen im Rahmen eines Regel-Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner eine Restschuldbefreiung beantragt und diese ihm erteilt worden ist, die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung, die von einem Insolvenzverwalteranderkonto gezahlt wurde, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des (früheren) Insolvenzschuldners als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen ist (Az. VI R 41/18).