Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: Keine Steuerbegünstigung für extremistische KörperschaftenBFH: Keine Steuerbegünstigung für extremistische Körperschaften

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

BFH: Keine Steuerbegünstigung für extremistische KörperschaftenBFH: Keine Steuerbegünstigung für extremistische Körperschaften

Eine „Förderung der Allgemeinheit“ zur Erlangung der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit gem. § 52 Abs. 1 Satz 1 AO ist bereits dann zu verneinen, wenn eine Körperschaft Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten. Es kommt dann zwingend zum Verlust der Gemeinnützigkeit, ohne dass andere Leistungen der Körperschaft für das Gemeinwohl hiermit abzuwägen sind. So der BFH (Az. V R 15/22).