Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: Reemtsma-DirektanspruchBFH: Reemtsma-Direktanspruch

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

BFH: Reemtsma-DirektanspruchBFH: Reemtsma-Direktanspruch

Der BFH hat zur Leistungserbringung und zum Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung als Voraussetzungen eines Direktanspruchs gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 entschieden (Az. V R 11/23).