Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: Rückwirkendes Ereignis beim RealsplittingBFH: Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

BFH: Rückwirkendes Ereignis beim RealsplittingBFH: Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Steuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO geändert werden kann, wenn die Zustimmung zum Realsplitting erst nach bestandskräftiger Veranlagung erklärt wurde und der Sonderausgabenabzug beim Ehemann erst nach mehreren Jahren erfolgte, da die Berücksichtigung strittig war oder ob bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist (Az. X R 15/19).