Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Unterhaltspflicht in § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG (i. d. F. ab dem Jahr 2011) anders zu verstehen ist als die Begriffsbestimmung in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB (Az. III R 24/20).
Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de
Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Unterhaltspflicht in § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG (i. d. F. ab dem Jahr 2011) anders zu verstehen ist als die Begriffsbestimmung in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB (Az. III R 24/20).
Kanzlei Becker, Zeiler & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB
Königstorgraben 3
90402 Nürnberg
Telefon : 0911 / 393 72 79 – 0
Telefax : 0911 / 393 72 79 – 40
Zweigniederlassung Bamberg
Ottostraße 21
96047 Bamberg
Steuerfachwirt/Steuerfachangestellter
Wir suchen für Nürnberg einen Steuerfachwirt/ Steuefachangestellter (m/w/d) in Vollzeit.
Steuerberater
Wir suchen für Nürnberg einen Steuerberater (m/w/d) in Vollzeit, mit konkreter Partnerperspektive in 1-2 Jahren.
Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse.