Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH: Umsatzsteuer bei der Verwaltung „unselbständiger Stiftungen“BFH: Umsatzsteuer bei der Verwaltung „unselbständiger Stiftungen“

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

BFH: Umsatzsteuer bei der Verwaltung „unselbständiger Stiftungen“BFH: Umsatzsteuer bei der Verwaltung „unselbständiger Stiftungen“

Der BFH hat die Frage geklärt, ob eine unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung, die zivilrechtlich nur durch ihren Rechtsträger handeln kann, Leistungsempfängerin im Rahmen von Leistungsaustauschverhältnissen mit ihrem Rechtsträger im umsatzsteuerlichen Sinne sein kann, sodass die Verwaltungsleistungen des Trägers steuerbare Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG begründen (Az. V R 13/22).