Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BFH zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der FleischwirtschaftBFH zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

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BFH zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der FleischwirtschaftBFH zum Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Einordnung eines Unternehmens als Betrieb der Fleischwirtschaft und diesbezüglichen eventuellen Prüfungsmaßnahmen der Zollverwaltung ist der Finanzrechtsweg eröffnet. So entschied der BFH (Az. VII B 85/21).