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BFH zur Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei AltenteilsverträgenBFH zur Abweichung zwischen dem Vereinbarten und der tatsächlichen Durchführung bei Altenteilsverträgen

Der BFH hatte sich mit Fragen zur Berücksichtigung von Altenteilsleistungen aufgrund eines Hofübergabevertrags als Sonderausgabe gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG auseinanderzusetzen (Az. X R 3/20).