Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - BGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen NetzwerksBGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks

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BGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen NetzwerksBGH verneint für bestimmte Fälle Klarnamenpflicht bei der Nutzung eines sozialen Netzwerks

Der BGH hat sich mit der Pflicht des Anbieters eines sozialen Netzwerks befasst, dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21).