Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässigBürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässig

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Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässigBürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum unzulässig

Das VG Frankfurt entschied, dass das Bürgerbegehren für bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main, das zu der Durchführung eines Bürgerentscheids führen sollte, nicht zulässig ist (Az. 7 K 201/20).