Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Bund darf Vizepräsidentenstelle am BFH vorläufig nicht besetzenBund darf Vizepräsidentenstelle am BFH vorläufig nicht besetzen

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Bund darf Vizepräsidentenstelle am BFH vorläufig nicht besetzenBund darf Vizepräsidentenstelle am BFH vorläufig nicht besetzen

Der BayVGH hat drei Beschwerden der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen und damit die Stellenbesetzung für das Vizepräsidentenamt am BFH vorläufig untersagt (Az. 6 CE 21.2708 u. a.).