Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Bundesgerichtshof verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sog. Dieselskandal betroffenen GebrauchtwagensBundesgerichtshof verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Bundesgerichtshof verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sog. Dieselskandal betroffenen GebrauchtwagensBundesgerichtshof verneint einen Anspruch nach § 852 Satz 1 BGB bei Erwerb eines vom sog. Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens

Der u. a. für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII. Zivilsenat des BGH hat in fünf gleichzeitig verhandelten „Dieselverfahren“ betreffend die Volkswagen AG, denen jeweils der Erwerb eines Gebrauchtwagens zugrunde lag, entschieden, dass nach Eintritt der Verjährung des gegen den Hersteller gerichteten Schadensersatzanspruchs des Erwerbers aus § 826 BGB kein Anspruch des Erwerbers gegen den Hersteller gemäß § 852 Satz 1 BGB besteht (Az. VII ZR 365/21 u. a.).