Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Der Bundesrat beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
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Erben sollen künftig leichter Auskünfte über mögliche Konten oder Depots von Verstorbenen aus allgemein zugänglichen Quellen erhalten. Der Bundesrat beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
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