Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Condor darf nach Flugabsage nicht nur Gutschein und Umbuchung anbietenCondor darf nach Flugabsage nicht nur Gutschein und Umbuchung anbieten

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Condor darf nach Flugabsage nicht nur Gutschein und Umbuchung anbietenCondor darf nach Flugabsage nicht nur Gutschein und Umbuchung anbieten

Sagt eine Airline Flüge wegen der Corona-Pandemie ab, muss sie ihre Kunden klar über ihr Recht auf Erstattung des Flugpreises informieren. Sie darf nicht nur einen Gutschein oder eine kostenfreie Umbuchung anbieten. Das hat das LG Frankfurt nach einer Klage des vzbv gegen die Condor Flugdienst GmbH entschieden (Az. 2-06 O 297/20).