Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 in der Fassung des Zusatzabkommens vom 31. März 2015Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 in der Fassung des Zusatzabkommens vom 31. März 2015

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Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 in der Fassung des Zusatzabkommens vom 31. März 2015Deutsch-französisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 in der Fassung des Zusatzabkommens vom 31. März 2015

Das BMF hat Zweifelsfragen bei der steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, insbesondere von Grenzgängern Künstlern und Sportlern und aus öffentlichen Kassen geklärt (Az. IV B 3 – S-1301-FRA / 19 / 10018 :001).