Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast kann verlangen, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination (sog. Meme) mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf Facebook gesperrt wird. Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt muss das soziale Netzwerk nach einer Entscheidung des LG Frankfurt ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige URL löschen. Außerdem steht ihr ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Betreiberin von Facebook zu (Az. 2-03 O 188/21).
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