Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Einmaliger Harnstein führt nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers aus dem BewerbungsverfahrenEinmaliger Harnstein führt nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers aus dem Bewerbungsverfahren

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Einmaliger Harnstein führt nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers aus dem BewerbungsverfahrenEinmaliger Harnstein führt nicht zum Ausschluss eines Polizeibewerbers aus dem Bewerbungsverfahren

Das VG Aachen verpflichtete das Land Nordrhein-Westfalen, einen Polizeibewerber trotz eines einmaligen Harnsteins weiter am Auswahlverfahren zu beteiligen, da keine überwiegende Wahrscheinlichkeit künftiger Dienstunfähigkeit besteht (Az. 1 L 160/26).