Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 – Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen (GKZ) 2022Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 – Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen (GKZ) 2022

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Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 – Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen (GKZ) 2022Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 BpO 2000 – Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen (GKZ) 2022

Das BMF gibt das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/GKZ nach dem Stand vom 1. April 2022 bekannt (Az. IV A 8 – S-1451 / 19 / 10001 :001).