Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG – Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG – Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022

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Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG – Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 259 BewG – Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022

Das BMF gibt den Baupreisindex zur Anpassung der Normalherstellungskosten aus der Anlage 42 zum BewG auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 bekannt (Az. IV C 7 – S-3266 / 22 / 10001 :001).