Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Ernstliche Zweifel an der Aufrechnung in BauträgerfällenErnstliche Zweifel an der Aufrechnung in Bauträgerfällen

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Ernstliche Zweifel an der Aufrechnung in BauträgerfällenErnstliche Zweifel an der Aufrechnung in Bauträgerfällen

Das FG Münster hat im Rahmen von Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung zur Aufrechnung in Bauträgerfällen Stellung genommen. Danach bestehen ernstliche Zweifel von Aufrechnungen des Finanzamts mit abgetretenen Werklohnforderungen gegen Umsatzsteuernachforderungen (Az. 5 V 3238/21 u. a.).