Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in SteuersachenErstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Erstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in SteuersachenErstmalige Verwendung der neugefassten Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

Das BMF teilt mit, dass solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 AO noch nicht umgesetzt ist, weiterhin die bis zum 26. März 2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden sind (Az. IV D 1 – S 0202/00038/003/042)