„Facebook“ darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen. Das OLG Karlsruhe gab damit der Berufung eines Nutzers des sozialen Netzwerks „Facebook“ gegen ein klageabweisendes Urteil des LG Mannheim weitgehend Folge (Az. 10 U 17/20).
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