Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Flamencounterricht ist keine künstlerische TätigkeitFlamencounterricht ist keine künstlerische Tätigkeit

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Flamencounterricht ist keine künstlerische TätigkeitFlamencounterricht ist keine künstlerische Tätigkeit

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Flamencounterricht keine künstlerische Tätigkeit ist (Az. L 16 KR 414/19).