Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder DatenFristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder DatenFristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten

Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. So entschied das LAG Köln (Az. 4 Sa 290/21).