Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigenGefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen

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Gefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigenGefälschter Impfausweis kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Das ArbG Köln hat die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises für wirksam befunden, denn sie sei durch einen wichtigen Grund gerechtfertigt (Az. 18 Ca 6830/21).