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Gesetzentwurf zur Erteilung der Zustimmung zu dem Antrag der EIB zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung beschlossenGesetzentwurf zur Erteilung der Zustimmung zu dem Antrag der EIB zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 06.11.2024 den vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Erteilung der Zustimmung zu dem Antrag der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Änderung von Artikel 16 Absatz 5 ihrer Satzung beschlossen.