Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbHGesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH

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Gesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbHGesundheitsrecht: Vorerst keine Rückzahlungspflicht der CoviMedical GmbH

Der VGH Hessen hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Mio. Euro vorerst nicht geltend machen kann, weil sie die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht hinreichend geprüft und begründet hat (Az. 8 B 1146/25).