Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtigGewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

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Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtigGewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. So entschied das FG Köln (Az. 14 K 1178/20).