Pech für einen Spieler, der sein Glück bei einem Online-Spielcasino mit Sitz in Malta gesucht hat: Seine dort erzielten Gewinne in Höhe von mehr als 40.000 Euro kann er – jedenfalls in Deutschland – nicht gerichtlich durchsetzen. So entschied das LG Frankenthal (Az. 8 O 90/21).
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