Die EU-Kommission hat zwei Initiativen zum Erlass zweier Durchführungsverordnungen zur Einführung eines neuen dezentralen IT-Systems, zum einen für den Datenaustausch bei grenzüberschreitenden Beweisaufnahmen und zum anderen für die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher Schriftstücke, jeweils in Zivil- und Handelssachen, gestartet. Darauf weist die BRAK hin.
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