Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähigHänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähigHänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig

Wandhängende WCs und Handtuchheizkörper in Standardausführung sowie Balkone in der Größe von 4qm sind in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig, weil sie der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung dienen. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 19 K 17/22 und VG 19 K 351/23).