Die Stadt Iserlohn hat keinen Anspruch auf Rückzahlung einer Abfindung in Höhe von rund 265.000 Euro, welche sie einem Verwaltungsangestellten im Rahmen eines im Jahr 2019 geschlossenen Aufhebungsvertrages zugesagt und später auch gezahlt hatte. Das hat das LAG Hamm entschieden (Az. 6 Sa 903/21).
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.