Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem UnfallJäger bekommt keinen neuen Jagdschein nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall

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Jäger bekommt keinen neuen Jagdschein nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem UnfallJäger bekommt keinen neuen Jagdschein nach Trunkenheitsfahrt mit schwerem Unfall

Ein Jäger, der im betrunkenen Zustand seine Jagdwaffe im Pkw transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit zur (Wieder-)Erteilung eines Jagdscheines – unabhängig davon, ob die mitgeführte Waffe geladen war oder nicht. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 1 K 2756/22).