Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen SchuleKein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule

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Kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen SchuleKein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule

Die Eilanträge auf vorläufige Aufnahme auf dem Wunschgymnasium blieben vor dem VG Hannover ohne Erfolg. Es bestehe kein Anspruch auf einen Platz an einer bestimmten öffentlichen Schule, solange eine andere Schule derselben Schulform in zumutbarer Weise erreichbar ist (Az. 6 B 3826/26, 6 B 3751/26).