Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Kein Fairnessausgleich für den VW-Beetle – Berufung der Erbin eines Konstrukteurs zurückgewiesenKein Fairnessausgleich für den VW-Beetle – Berufung der Erbin eines Konstrukteurs zurückgewiesen

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Kein Fairnessausgleich für den VW-Beetle – Berufung der Erbin eines Konstrukteurs zurückgewiesenKein Fairnessausgleich für den VW-Beetle – Berufung der Erbin eines Konstrukteurs zurückgewiesen

Das OLG Braunschweig hat die Berufung der Erbin eines früheren Karosseriekonstrukteurs und späteren Leiters der Abteilung Karosserie-Konstruktion der Porsche AG zurückgewiesen und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, wonach der Klägerin kein Anspruch gegen die Volkswagen AG auf eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des VW-Käfers zustehe (Az. 2 U 47/19).