Bei Einkünften ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit ist in den Fällen, in denen keine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, die Einkommensteuer durch den Lohnsteuerabzug grundsätzlich abgegolten. Dies erklärt die Bundesregierung.
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.