Die Klage einer französischen Gesellschaft, die sich als Spielervermittlerin im Bereich des Profifußballs betätigt und die von einem Fußball-Bundesligisten die Zahlung einer Vergütung in Höhe von 250.000 Euro verlangt, hatte auch in zweiter Instanz keinen Erfolg (OLG Karlsruhe, Az. 15 U 54/21).
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