Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Klage gegen Deutschland: Freier Kapitalverkehr bei Immobiliengewinnen eingeschränktKlage gegen Deutschland: Freier Kapitalverkehr bei Immobiliengewinnen eingeschränkt

Rufen Sie uns gerne an
0911 39372790

Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail
kontakt@stb-becker-zeiler.de

Bewerben Sie sich online oder per E-Mail
bewerbung@stb-becker-zeiler.de

Klage gegen Deutschland: Freier Kapitalverkehr bei Immobiliengewinnen eingeschränktKlage gegen Deutschland: Freier Kapitalverkehr bei Immobiliengewinnen eingeschränkt

Die EU-Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem EuGH zu verklagen. Deutschland hat versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese ergibt sich aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien.