Das BMF teilt mit, da die Maßnahmen, die als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ergriffen wurden, in beiden Staaten weitgehend aufgehoben sind, wurde in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart, die Konsultationsvereinbarung vom 12./27. November 2020 zum 30. Juni 2022 zu kündigen (Az. IV B 3 – S-1301-POL / 19 / 10006 :002).
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