Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann durch Wertgutachten nachgewiesen werdenKürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden

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Kürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann durch Wertgutachten nachgewiesen werdenKürzere Restnutzungsdauer eines Gebäudes kann durch Wertgutachten nachgewiesen werden

Wird im Rahmen eines Wertgutachtens die Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt, kann diese der Berechnung des AfA-Satzes zugrunde gelegt werden. Dies entschied das FG Münster (Az. 1 K 1741/18 E).