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Kurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands ist trotz Kündigung zu beschäftigenKurierfahrer als Mitglied eines Wahlvorstands ist trotz Kündigung zu beschäftigen

Ein Arbeitnehmer eines Kurierdienstes und Mitglied des Wahlvorstands muss trotz ausgesprochener Kündigung vorläufig beschäftigt werden. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes entschieden (Az. 23 SaGa 1521/21).