Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Land Hessen erhält rückständige Pacht für denkmalgeschütztes HerrenhausLand Hessen erhält rückständige Pacht für denkmalgeschütztes Herrenhaus

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Land Hessen erhält rückständige Pacht für denkmalgeschütztes HerrenhausLand Hessen erhält rückständige Pacht für denkmalgeschütztes Herrenhaus

Der Verpächter eines denkmalgeschützten Herrenhauses muss im Rahmen der vorvertraglichen Aufklärung nicht die Interessen des Pächters wahrnehmen und ihm das Vertragsrisiko abnehmen. Ob der beabsichtigte Vertrag von Vorteil ist, muss der Pächter selbst prüfen und entscheiden. So das OLG Frankfurt (Az. 12 U 323/20).