Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfreiLeistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei

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Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfreiLeistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei

Das FG Münster entschied, dass Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen umsatzsteuerfrei sind (Az. 15 K 3554/18).