Für den Einbau digitaler Stromzähler dürfen Messtellenbetreiber nur Termine ankündigen, die nach der Kundeninformation frühestens drei Monate vor dem geplanten Zähleraustausch liegen. Das gilt auch für vom Messstellenbetreiber mit dem Rollout der Zähler beauftragte Unternehmen, entschied das LG Münster auf Klage des vzbv (Az. 024 O 36/21)
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