Das AG München verurteilte Vermieter aus dem Landkreis Starnberg, ihren Mietern überbezahlten Mietzins wieder zurückzuzahlen. Zudem müsse die künftig zu zahlende Miete reduziert werden (Az. 453 C 22593/20).
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.