Steuerberater Nürnberg | Lohnbuchhaltung | Jahresabschluss - Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer HochzeitsfeierMietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier

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Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer HochzeitsfeierMietzahlungspflicht bei coronabedingter Absage einer Hochzeitsfeier

Der BGH hatte zu entscheiden, ob die Mieter der für eine Hochzeitsfeier gemieteten Räume zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet sind, wenn die Feier aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte (Az. XII ZR 36/21).