Mit der am 9. Februar 2022 vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Darauf weist das BMAS hin.
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Mit der am 9. Februar 2022 vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld befristet bis zum 30. Juni 2022 auf bis zu 28 Monate verlängert. Darauf weist das BMAS hin.
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