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Nicht jede Pille ist MedizinNicht jede Pille ist Medizin

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen. (Az. L 16 KR 113/21).