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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitungNutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

Das BMF hat die Überarbeitung des BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung vom 26. Februar 2021(Az. IV C 3 – S-2190 / 21 / 10002 :025).